Polizeiliches Führungszeugnis bzw. Strafregisterbescheinigung

Bei Angabe des Verwendungszwecks ist die Verwaltungsabgabe in der Höhe von € 2,10 zu bezahlen.

Wird kein Verwendungszweck angeführt ist zusätzlich eine Bundesgebühr von € 14,30 zu verrechnen.

Zuständig