Kanaleinmündungsabgabe für alle Gemeindekläranlagen

Auszug aus der geltenden Kanalabgabenordnung per 01.01.2024:

§ 2 

Einmündungsabgabe für den Anschluss an öffentlichen

Mischwasserkanal, Schmutzwasserkanal und Regenwasserkanal

der Marktgemeinde Langschlag

 

(1)       Der Einheitssatz für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgaben wird gemäß § 3 Abs. 3 des NÖ Kanalgesetzes 1977 für die Einmündung in den öffentlichen Mischwasserkanal mit € 15,00, für die Einmündung in den öffentlichen Schmutzwasserkanal mit € 14,00 und für die Einmündung in den öffentlichen Regenwasserkanal mit € 1,50 festgesetzt.


Kanalabgabenordnung 01.01.2024 (720 KB) - .PDF