Aufbahrungshalle - Benützungsgebühr

Zuständig

Auszug aus der derzeit gültigen Friedhofsgebührenordnung laut Gemeinderatsbeschluss vom 22. September 2017:

 

§ 6

Gebühren für die Benützung der Leichenkammer und der Aufbahrungshalle

1. Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle beträgt für jeden angefangenen Tag  €  25,00.