Ab 15.Juni 2012: Urlaub mit dem Kinderpass

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Ab Juni 2012 ist es so weit: Jedes Kind braucht verpflichtend seinen eigenen Kinderpass als Reisedokument. Die Eintragung bei den Eltern gilt dann nicht mehr. Auch, wenn der Pass der Eltern noch länger gültig sein sollte. Eine gute Gelegenheit für alle Eltern, ihren bisherigen Pass gleich gegen einen der modernsten Reisepässe der Welt zu tauschen. Damit alles sicher passt.Foto: BM.I, Alexander Tuma.jpg (299 kb)

 

Bereits seit 15. Juni 2009 sind Kindermiteintragungen im Pass der Eltern nicht mehr möglich. Vorher gemachte Eintragungen gelten nur mehr bis 15. Juni 2012. Ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind für jeden Grenzübertritt ein eigenes Reisedokumente (Reisepass oder - sofern nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig -  einen Personalausweis). Die Gültigkeit des Reisepasses der Eltern – mit der Kindermiteintragung – bleibt davon unberührt. Er gilt weiter bis zum darin gedruckten Ablaufdatum.


 

Foto: BM.I, Alexander Tuma

Wie viel kostet der Reisepass und wie lange ist er gültig?
Bei Erstausstellung (bis zum bzw. am 2. Geburtstag) ist der Reisepass gebührenfrei. Nach dem 2. Geburtstag kostet er 30 Euro bzw. ab dem 12. Geburtstag 75,90 Euro. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer 2 Jahre. Ab dem 2. Geburtstag bis zum vollendeten 12. Lebensjahr muss der Reisepass für ein Kind alle 5 Jahre erneuert         

werden. Ab dem 12. Lebensjahr wird ein Reisepass mit Fingerabdruck mit 10-jähriger Gültigkeit ausgestellt.

Wo kann ein Reisepass beantragt werden?
Unabhängig von Ihrem Wohnsitz können Sie Ihren neuen Sicherheitspass bei jeder österreichischen Passbehörde beantragen. Das sind Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft sowie die österreichischen Vertretungen im Ausland. Der neu ausgestellte Sicherheitspass wird Ihnen im Inland innerhalb von fünf Arbeitstagen per Post an Ihre Wunschadresse (RSb) zugestellt.

Richtlinien für das Foto
Das Foto für einen neuen Reisepass darf nicht älter als sechs Monate sein. Es muss zudem den internationalen Kriterien entsprechen, was z.B. Format, Hintergrund oder Ausleuchtung betrifft. Detail-Infos dazu finden Sie auf www.bmi.gv.at/passbild.

Alle wichtigen Informationen zum Reisepass können Sie außerdem auf der Webseite des Innenministeriums www.passkontrolle.at nachlesen.

08.03.2012