Gemeinderatswahl 2025

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Öffnungszeiten der Wahllokale am 26. Jänner 2025:

SprengelWahllokalAdresseZeiten
1 LangschlagRathaus Langschlag3921 Marktplatz 3708.00 bis 12.00 Uhr
2 BruderndorfGemeinschaftshaus3921 Bruderndorf 3509.00 bis 12.00 Uhr
3 FrabergRathaus Langschlag3921 Marktplatz 3708.00 bis 12.00 Uhr
4 KainrathschlagDorfstadel Kainrathschlag3921 Kainrathschlag 4009.00 bis 12.00 Uhr
5 LangschlägerwaldDorfstadel Kainrathschlag3921 Kainrathschlag 4009.00 bis 12.00 Uhr
6 MitterschlagFeuerwehrhaus3921 Mitterschlag 4809.00 bis 12.00 Uhr
7 SiebenhöfTeichbuffet3921 Mitterschlag 509.00 bis 12.00 Uhr
8 StierbergRathaus Langschlag3921 Marktplatz 3708.00 bis 12.00 Uhr




Personen, die am Wahltag nicht am Wohnort anwesend sind, können eine Wahlkarte beim Gemeindeamt Langschlag beantragen und damit ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben. 
Hierzu hat jede wahlberechtigte Person eine Wählerverständigungskarte, die auch einen Wahlkartenantrag beinhaltet, per Post erhalten. 

Es ist auch eine Beantragung über www.wahlkartenantrag.at  oder www.meinewahlkarte.at möglich.

Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig! Die Wahlkarte kann nur im Gemeindegebiet von Langschlag verwendet werden bzw. kann sie zur Briefwahl genutzt werden.

Wahlkarten-Antragsfristen:

  • schriftlich bis Mittwoch, 22. Jänner 2025
  • persönlich bis Freitag, 24. Jänner 2025, 12.00 Uhr am Gemeindeamt (Lichtbildausweis erforderlich!)

    Wählen mit Wahlkarten bzw. rechtzeitiges Einlangen der Wahlkarte:
  • Bei persönlicher Abholung Ihrer Wahlkarte, können Sie direkt am Gemeindeamt wählen und Ihre Wahlkarte wieder abgeben.
  • per Briefwahl: die Wahlkarte muss bis spätestens 26. Jänner 2025 um 6.30 Uhr bei der Gemeinde (Gemeindepostkasten) einlangen. Sie können die Briefwahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt auch einfach am Gemeindeamt abgeben bzw. in den Gemeindepostkasten einwerfen.
  • Abgabe der als Briefwahl verwendeten Wahlkarte am Wahltag: nur im für den Wähler zuständigen Wahllokal, die Abgabe kann auch durch einen Boten erfolgen.

Hinweise für das Ausfüllen des Stimmzettels:

Sie wählen eine Partei, indem Sie in den Kreis neben der Parteibezeichnung ein X setzen.

Sie können bis zu fünf wahlwerbenden Personen, die für ein und dieselbe Wahlpartei kandidieren, eine Vorzugsstimme geben. 
Setzen Sie für eine Vorzugsstimme ein X in den Kreis vor dem Namen der bevorzugten wahlwerbenden Person.

HINWEIS: Sobald mehr als fünf Wahlwerber derselben Wahlpartei angekreuzt sind, ist keine gültige Vorzugsstimme aber eine gültige Parteistimme abgegeben.

21.01.2025