FEUERWERK IM ORTSGEBIET grundsätzlich verboten

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die Bevölkerung wird wieder, im Sinne eines guten Miteinanders, um Zurückhaltung bzw. Verantwortungsbewusstsein bei der Verwendung von Knall - und Feuerwerkskörpern speziell in der Silvesternacht ersucht. 

Es wurden in den letzten Jahren vermehrt Beschwerden eingebracht, dass teilweise direkt über Siedlungsgebiet Feuerwerkskörper abgeschossen wurden und Schäden an Gebäuden und teilweise Fahrzeugen durch herabfallende Reste aufgetreten sind. Durch die herabfallenden Reste kann es auch zu Verletzungen von Personen kommen. Es wird ersucht zu bedenken, dass Feuerwerke bei unsachgemäßer Verwendung Großbrände (Häuser, Wald- und Flurbrände,...) auslösen oder jemand schwer verletzen können. Die Feuerwerksreste werden von den Verantwortlichen meist nicht eingesammelt, führen zu Flurverunreinigungen bzw. landen im Futter der Tiere. 


Durch laute Böller, die meist illegal sind, kommt es auch zu unnötigem Stress für Tiere und Mitmenschen die empfindlich darauf reagieren.
Feuerwerksscherzartikel - Kategorie F1 unterliegen grundsätzlich keiner Beschränkung - verboten sind diese in unmittelbarer Nähe von Kirchen , Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten und geschlossenen Räumen.
Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (z.B. Doppelschläge, Knallfrösche, Babyraketen) ist im Ortsgebiet grundsätzlich verboten.
Für Mittel- und Großfeuerwerke (Kategorie F3 und F4) sowie zum Böllerschießen ist eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft notwendig.


HINWEIS: Wer diese Bestimmungen missachtet, muss mit hohen Geldstrafen oder mit Freiheitsstrafen rechnen.

Eventuelle Forderungen aufgrund verursachter Schäden und deren Folgen übersteigen mit Sicherheit das oben genannte Strafausmaß um ein Vielfaches.

Handeln Sie im Umgang mit Silvesterknallern/Feuerwerkskörpern verantwortungsvoll und nehmen Sie Rücksicht auf Mitmenschen und Tiere. 

29.12.2023