Agrarische De-Minimis-Beihilfen

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Landwirte, welche die Förderkriterien erfüllen, können in der Zeit vom Montag, 17. Februar     -     Freitag, 21. Februar 2020 während der Amtsstunden die Gemeindebeiträge zur künstlichen BESAMUNG abrechnen.

Der Besamungsbeitrag wird für eine Besamung pro Brunst und für maximal 4 Besamungen pro Laktation ausbezahlt. Betrieben, die in der Mutterkuhhaltung einen gekörten Stier einsetzen, wird ebenfalls ein Zuschuss gewährt. 

Folgende Unterlagen sind erforderlich: 

  • Betriebsnummer
  • Die Nachweise über die Anzahl der erfolgten Besamungen durch den Tierarzt oder den

Besamungstechniker sind nach Namen bzw. Ohrmarkennummern sortiert   mitzubringen

  • Nachweis über Beihilfen im Rahmen eines eventuellen Kalbinnenankaufes.

Bei gekörten Vatertieren Zuchtbescheinigung und Stallregisterauszug mit Stichtag 01.04.

04.02.2020